Informationen zu Auskunftsbegehren u. Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde/Pfarrei u. Datenschutzinformationen zur Wahl
Liste der Wahlberechtigten – Auskunftsbegehren
Die Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich ihrer in der Liste der Wahlberechtigten eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können sie persönlich Auskunft aus der Liste der Wahlberechtigten, beschränkt auf ihre personenbezogenen Daten, verlangen. Auf begründeten, in Textform oder zur Niederschrift an den Wahlausschuss gerichteten Einspruch der Wahlberechtigten sind bis zum Ende dieser Auskunftsfrist Änderungen der Liste der Wahlberechtigten möglich. Wird diesem Einspruch nicht durch den Wahlausschuss binnen dreier Tage stattgegeben, können die Beteiligten binnen einer Frist von einer Woche Beschwerde beim Erzbischöflichen Generalvikariat einlegen. Einspruch und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung.
Nach Ablauf der Frist zum Auskunftsbegehren sind Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten nicht mehr zulässig.
Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Wahlen der Kirchenvorstände und GR-Gemeinderäte des Pastoralen Raumes Anröchte-Rüthen kann für die Dauer von einer Woche
von Freitag, 01.08.2025 bis einschl. Freitag, 08.08.2025
im Pfarrbüro Anröchte, Untere Kirchstr. 2, 59609 Anröchte
Freitag, 01.08.2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Dienstag, 05.08.2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch, 06.08.2025 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 07.08.2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Freitag, 08.08.2025 von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.
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Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde / Pfarrei:
Personen, die in einer anderen Kirchengemeinde, als der Kirchengemeinde, in welcher sie ihren Erstwohnsitz begründet haben, zur Wahl zugelassen werden wollen, können in der Wunschkirchengemeinde nur dann in die Liste der Wahlberechtigten aufgenommen werden, wenn sie in der Kirchengemeinde, in der sie ihren Erstwohnsitz haben, aus der Liste der Wahlberechtigten gestrichen worden sind. Das gilt für Personen, die ihren Erstwohnsitz zwar nicht in der Kirchengemeinde haben, aber diesen spätestens sechs Monate vor dem Wahltag in der Erzdiözese Paderborn oder in einer der an die Erzdiözese Paderborn unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet haben.
Wenn Sie den Wunsch haben in einer anderen Kirchengemeinde/Pfarrei zu wählen melden Sie sich bitte umgehend im Zentralbüro Anröchte, Untere Kirchstr. 2, 59609 Anröchte, e-mail: pfarramt@kirche-anroechte.de
Die Anträge müssen bis spätestens 19.09.2025 gestellt werden.
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Pastorale Gremien Datenschutzinformationen gemaess-§§-14-–-16-KDG
Datenschutzinformationen bei der Wahl des Kirchenvorstandes gemäss §§ 14-–-16-KDG