Informationen zu Auskunftsbegehren u. Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde/Pfarrei u. Datenschutzinformationen zur Wahl
Ausübung des Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde / Pfarrei:
Personen, die in einer anderen Kirchengemeinde, als der Kirchengemeinde, in welcher sie ihren Erstwohnsitz begründet haben, zur Wahl zugelassen werden wollen, können in der Wunschkirchengemeinde nur dann in die Liste der Wahlberechtigten aufgenommen werden, wenn sie in der Kirchengemeinde, in der sie ihren Erstwohnsitz haben, aus der Liste der Wahlberechtigten gestrichen worden sind. Das gilt für Personen, die ihren Erstwohnsitz zwar nicht in der Kirchengemeinde haben, aber diesen spätestens sechs Monate vor dem Wahltag in der Erzdiözese Paderborn oder in einer der an die Erzdiözese Paderborn unmittelbar angrenzenden (Erz-)Diözesen begründet haben.
Wenn Sie den Wunsch haben in einer anderen Kirchengemeinde/Pfarrei zu wählen melden Sie sich bitte umgehend im Zentralbüro Anröchte, Untere Kirchstr. 2, 59609 Anröchte, e-mail: pfarramt@kirche-anroechte.de
Die Anträge müssen bis spätestens 19.09.2025 gestellt werden.
_______________________________________________________________________________________
Pastorale Gremien Datenschutzinformationen gemaess-§§-14-–-16-KDG
Datenschutzinformationen bei der Wahl des Kirchenvorstandes gemäss §§ 14-–-16-KDG